Was ist ein Asbestzementrohr?
Asbestzement ist ein Verbundwerkstoff aus Zement und einem Anteil Asbestfasern. Die Fasern machen das Material zugfest, leicht und widerstandsfähig, weshalb es über Jahrzehnte für Rohre, Fassadenplatten und Wellplatten beliebt war. In Abwasseranlagen findet man Asbestzement vor allem bei Grund- und Anschlussleitungen, Fallsträngen, Dachwasserleitungen und Lüftungsrohren.
In der Schweiz ist die Verwendung von Asbest seit 1990 verboten. Rohre, die danach verbaut wurden, bestehen aus asbestfreiem Faserzement oder anderen Materialien wie Kunststoff, Steinzeug oder Guss. Bei Gebäuden, die vor diesem Datum errichtet oder umgebaut wurden, muss man dagegen damit rechnen, dass ein Teil der Leitungen asbesthaltig ist.
Wann ist Asbestzement gefährlich?
Im Asbestzement sind die Fasern fest in der Zementmatrix gebunden. Ein intaktes Rohr, das einfach Abwasser führt, gibt deshalb kaum Fasern an die Raumluft ab. Problematisch wird es, sobald das Material mechanisch bearbeitet wird: Bohren, Sägen, Trennschleifen, Fräsen oder Zerschlagen setzen Fasern frei, die eingeatmet werden können.
Eingeatmete Asbestfasern können schwere Erkrankungen der Lunge und des Brustfells verursachen, oft erst Jahrzehnte später. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen sind deshalb in der Schweiz klar geregelt; die SUVA gibt vor, welche Schutzmassnahmen gelten und wann ein anerkanntes Asbestsanierungsunternehmen beigezogen werden muss. Eigenhändiges Herausbrechen alter Rohre ist keine gute Idee.
Asbestzementrohre erkennen
Asbestzementrohre sind meist grau, haben eine leicht faserige, matte Oberfläche und sind mit Muffen oder Manschetten verbunden. Optisch lassen sie sich von asbestfreiem Faserzement aber nicht sicher unterscheiden. Hinweise geben das Baujahr, alte Pläne, Aufdrucke auf dem Rohr oder Angaben aus früheren Umbauten.
Gewissheit bringt nur eine Materialprobe, die ein spezialisiertes Labor untersucht. Bei Kanal-TV-Inspektionen wird das Rohrmaterial im Protokoll festgehalten, soweit es erkennbar ist. Vor einem Umbau, bei dem Leitungen angebohrt oder entfernt werden, verlangen viele Kantone ohnehin eine Gebäudeschadstoffermittlung, die auch Rohre einschliesst.
Reinigung und Inspektion von Asbestzementrohren
Asbestzementleitungen dürfen gereinigt und inspiziert werden, allerdings mit angepasster Technik. Eine Hochdruckspülung mit passendem Druck und geeigneter Düse löst Ablagerungen, ohne die Rohrwand anzugreifen. Aggressive mechanische Verfahren wie Kettenschleudern oder Fräsen sind dagegen heikel, weil sie die Oberfläche abtragen und Fasern lösen können.
Vor jeder intensiveren Bearbeitung steht deshalb eine Kamerabefahrung. Sie zeigt, wie stark das Rohr bereits angegriffen ist, ob die Innenfläche ausgewaschen ist und ob Risse oder Brüche vorliegen. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob gereinigt, saniert oder ersetzt wird – und welche Schutzmassnahmen nötig sind.
Sanieren statt herausreissen
Für schadhafte Asbestzementleitungen ist die grabenlose Sanierung oft die sicherste Lösung. Beim Inliner-Verfahren wird ein harzgetränkter Schlauch in das bestehende Rohr eingezogen und ausgehärtet. Das alte Rohr bleibt im Boden oder in der Wand, wird nicht zerstört und dient als Hülle – es entstehen weder Staub noch asbesthaltiger Bauschutt.
Muss ein Rohr dennoch entfernt werden, etwa bei einem Totalumbau, geschieht das nach den SUVA-Vorgaben mit Schutzausrüstung, staubarmen Methoden und geordneter Entsorgung als Sonderabfall nach kantonalen Vorgaben. Bei Leitungen mit Senken oder zu kleinem Durchmesser kann ein Ersatz in offener Bauweise nötig sein; auch dann gehört die Asbestfrage von Anfang an in die Planung.
Ein Ehepaar in Aarau wollte das Bad seines Einfamilienhauses von 1972 erneuern. Bei der Planung zeigte sich, dass der Fallstrang und die Grundleitung aus grauem Faserzement bestanden; eine Materialprobe bestätigte Asbest. Statt die Leitungen herauszubrechen, wurde zuerst eine Kamerabefahrung gemacht: Der Fallstrang war intakt, die Grundleitung hatte zwei Risse. Die Grundleitung wurde grabenlos mit einem Schlauchliner saniert, der Fallstrang nach einer schonenden Reinigung belassen. So entstand kein asbesthaltiger Bauschutt.

