Wie wird die Dichtheit geprüft?
Die Prüfung erfolgt meist mit Wasser oder Luft. Beim Wasserverfahren wird der abgesperrte Leitungsabschnitt gefüllt und beobachtet, ob und wie viel Wasser über eine definierte Zeit verloren geht. Beim Luftverfahren wird ein Prüfdruck aufgebaut und der Druckabfall gemessen.
Bleibt der Wasserstand beziehungsweise der Druck innerhalb der zulässigen Grenzwerte stabil, gilt die Leitung als dicht. Die Ergebnisse werden protokolliert und dienen als offizieller Nachweis gegenüber Behörden und Eigentümern.
Wann ist eine Dichtheitsprüfung erforderlich?
Eine Prüfung ist bei Neubauten und nach Sanierungen üblich, um die einwandfreie Ausführung zu belegen. Auch bestehende Leitungen müssen je nach kantonalen und kommunalen Vorschriften periodisch auf ihre Dichtheit überprüft werden.
Der Schutz des Grundwassers hat in der Schweiz einen hohen Stellenwert. Eigentümer sind verpflichtet, ihre privaten Abwasserleitungen in ordnungsgemässem Zustand zu halten – die Dichtheitsprüfung liefert dafür den Beleg.
Ablauf der Prüfung
Vor der Prüfung wird die Leitung gereinigt und häufig mit einer Kanal-TV-Inspektion visuell kontrolliert. So lassen sich offensichtliche Schäden bereits im Vorfeld erkennen.
Anschliessend wird der Prüfabschnitt mit Absperrblasen abgedichtet und das Wasser- oder Luftverfahren durchgeführt. Das Messprotokoll hält Druck, Zeit und Verlust fest und dokumentiert das Ergebnis nachvollziehbar.
Was passiert bei einem negativen Ergebnis?
Erweist sich eine Leitung als undicht, wird zunächst die Ursache lokalisiert – etwa mit Kamera oder Leckortung. Je nach Schadensbild folgt eine gezielte Sanierung mit Pointliner, Inliner oder in offener Bauweise.
Nach der Sanierung wird die Dichtheitsprüfung wiederholt. Erst das bestandene Nachprotokoll bestätigt, dass die Leitung wieder den Anforderungen entspricht.
Nach der Sanierung einer Grundleitung in Zug verlangt die Gemeinde den Nachweis der Dichtheit. Der Fachbetrieb setzt Absperrblasen, füllt den Abschnitt mit Wasser und misst über die vorgeschriebene Zeit keinen relevanten Verlust. Das Protokoll bestätigt die Dichtheit und wird bei der Gemeinde eingereicht.
