Was ist ein Genereller Entwässerungsplan?
Der GEP ist ein umfassendes Planungswerk der Gemeinde für die Siedlungsentwässerung. Er betrachtet das gesamte Gemeindegebiet: Kanäle, Sonderbauwerke wie Regenbecken und Pumpwerke, Gewässer, Versickerungsmöglichkeiten und die Anbindung an die Abwasserreinigungsanlage. Ziel ist eine Entwässerung, die Gewässer schützt, Überflutungen vermeidet und langfristig finanzierbar bleibt.
Die Pflicht zur kommunalen Entwässerungsplanung ergibt sich aus dem Gewässerschutzgesetz und der Gewässerschutzverordnung des Bundes. Die Kantone prüfen und genehmigen den GEP. Fachlich orientieren sich die Gemeinden an der Musterbearbeitung und den Richtlinien des VSA, des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute.
Was steht in einem GEP?
Ein GEP besteht aus mehreren Teilprojekten. Dazu gehören der Zustandsbericht über das Kanalnetz, meist gestützt auf Kanal-TV-Inspektionen, Berichte über Fremdwasser, Gewässer und Versickerung sowie hydraulische Berechnungen, die zeigen, ob die Leitungen bei Starkregen genügen. Daraus wird ein Entwässerungskonzept mit Massnahmen und Prioritäten abgeleitet.
Wichtig für Eigentümer ist besonders die Versickerungskarte. Sie zeigt, wo Regenwasser versickert werden kann oder muss, wo eine Retention nötig ist und wo Meteorwasser in einen Bach oder in die Kanalisation eingeleitet werden darf. Zudem hält der GEP fest, in welchen Gebieten das Mischsystem durch ein Trennsystem ersetzt werden soll.
Was bedeutet der GEP für Liegenschaften?
Wer baut, umbaut oder seine Umgebung neu gestaltet, bekommt die Vorgaben des GEP über die Baubewilligung zu spüren. Die Gemeinde kann verlangen, dass Dachwasser versickert oder verzögert abgeleitet wird, dass Schmutz- und Regenwasser getrennt bis zur Grundstücksgrenze geführt werden oder dass ein Kontrollschacht erstellt wird.
Auch bestehende Liegenschaften sind betroffen. Plant die Gemeinde in einem Quartier den Wechsel zum Trennsystem oder saniert sie die Strassenkanalisation, werden die privaten Anschlüsse oft gleich mitgeprüft. Eigentümer werden dann aufgefordert, ihre Leitungen untersuchen und undichte oder falsch angeschlossene Leitungen sanieren zu lassen.
GEP und private Leitungen
Der GEP behandelt in erster Linie das öffentliche Netz. Viele Gemeinden ergänzen ihn aber mit einer Erfassung oder Kontrolle der privaten Abwasseranlagen, weil ein grosser Teil der Leitungslänge und des Fremdwassers auf privaten Grundstücken liegt. Undichte Hausanschlüsse und falsch angeschlossene Drainagen belasten Kläranlagen mit sauberem Wasser.
Für Eigentümer lohnt es sich deshalb, den Zustand der eigenen Leitungen zu kennen. Eine Kamerabefahrung mit Protokoll nach SN EN 13508-2 und eine Einstufung des Zustands schaffen Klarheit und erleichtern die Kommunikation mit der Gemeinde, wenn eine Sanierungsaufforderung eintrifft.
Wo finde ich den GEP meiner Gemeinde?
Der GEP liegt bei der Gemeindeverwaltung, meist beim Bauamt oder Tiefbauamt. Viele Gemeinden und Kantone stellen Teile davon, etwa Versickerungskarten oder den Kanalkataster, online in einem Geoportal zur Verfügung. Für ein konkretes Bauvorhaben gibt das Bauamt Auskunft, welche Vorgaben für die Parzelle gelten.
GEP werden periodisch überarbeitet, weil sich Siedlung, Klima und Anforderungen ändern. Viele Gemeinden arbeiten heute an einem GEP der zweiten Generation, der dem Umgang mit Starkregen und der Werterhaltung des Netzes mehr Gewicht gibt.
Eine Familie in Wetzikon plante den Anbau eines Wintergartens. Die Gemeinde verwies in der Baubewilligung auf den GEP: Das Quartier liegt in einem Gebiet, in dem Regenwasser versickert werden soll, und die bestehende Dachwasserleitung war noch an die Mischkanalisation angeschlossen. Vor dem Umbau wurde die Liegenschaftsentwässerung per Kamera befahren und geortet. Das Dachwasser wird seither in eine Versickerungsanlage im Garten geführt, das Schmutzwasser weiterhin in die Kanalisation – so wie es der GEP vorsieht.

