GlossarFachbegriff Kanaltechnik

Kleinkläranlage

Auch: Hauskläranlage, private Kläranlage, Kleinklärwerk

Eine Kleinkläranlage reinigt das Abwasser einer einzelnen Liegenschaft direkt vor Ort – dort, wo kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation möglich ist. In der Schweiz betrifft das vor allem abgelegene Höfe, Weiler und Ferienhäuser ausserhalb der Bauzone, etwa im Thurgau, in St. Gallen oder im Appenzellerland.

Saug-Spülfahrzeug mit Saugtank vor einer Liegenschaft – wie es für die Schlammabfuhr aus einer Kleinkläranlage eingesetzt wird

Kurz erklärt

Eine Kleinkläranlage ist eine kleine Abwasserreinigungsanlage für einzelne Liegenschaften ohne Kanalanschluss. Sie trennt Feststoffe ab und baut die gelösten Stoffe biologisch ab, bevor das gereinigte Wasser versickert oder in ein Gewässer fliesst. Zulässig ist sie nur mit kantonaler Bewilligung und nur dort, wo ein Anschluss an die Kanalisation nicht zweckmässig oder nicht zumutbar ist.

Was ist eine Kleinkläranlage?

Eine Kleinkläranlage ist eine dezentrale Abwasserreinigungsanlage, die das häusliche Abwasser einer oder weniger Liegenschaften behandelt – also das Wasser aus WC, Küche, Bad und Waschmaschine. Sie übernimmt im Kleinen, was eine kommunale ARA für ein ganzes Dorf oder eine Stadt leistet: Feststoffe abtrennen, organische Verschmutzung abbauen und das gereinigte Wasser so weit aufbereiten, dass es die Umwelt nicht belastet.

Die Grösse einer Kleinkläranlage wird in Einwohnerwerten (EW) angegeben. Ein Einwohnerwert entspricht der Abwasserfracht, die eine Person im Durchschnitt erzeugt. Für vorgefertigte und vor Ort montierte Anlagen bis 50 Einwohnerwerte gilt die europäische Normenreihe SN EN 12566, die auch in der Schweiz übernommen ist. Wie viele Einwohnerwerte eine Anlage braucht, richtet sich nach der Zahl der Bewohner und der Nutzung der Liegenschaft und wird bei der Planung festgelegt.

Im Alltag wird der Begriff oft unscharf verwendet. Manche sagen «Klärgrube» oder «Kläranlage privat» und meinen damit sowohl eine moderne biologische Anlage als auch eine alte Mehrkammergrube, die das Abwasser nur absetzen lässt. Für die Bewilligung und die Wartung ist dieser Unterschied aber entscheidend, wie die folgenden Abschnitte zeigen.

Wann ist eine Kleinkläranlage zulässig?

Grundsatz in der Schweiz ist die Anschlusspflicht: Nach dem Gewässerschutzgesetz (GSchG, Art. 11) muss verschmutztes Abwasser innerhalb der Bauzone in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden. Ausserhalb der Bauzone gilt die Pflicht ebenfalls, wenn der Anschluss zweckmässig und zumutbar ist oder eigens eine Kanalisation dafür erstellt wurde. Eine Kleinkläranlage ist deshalb keine freie Wahl, sondern die Ausnahme für Liegenschaften, bei denen ein Anschluss technisch nicht sinnvoll oder unverhältnismässig teuer wäre.

Für diese Fälle schreibt Art. 13 GSchG vor, dass das Abwasser nach dem Stand der Technik behandelt werden muss. Was das im Einzelfall heisst – welche Reinigungsleistung verlangt wird, ob das gereinigte Wasser versickern oder in einen Bach eingeleitet werden darf und welche Kontrollen nötig sind –, legt die kantonale Gewässerschutzfachstelle fest. Zuständig sind etwa das Amt für Umwelt im Kanton Thurgau, das Amt für Wasser und Energie im Kanton St. Gallen oder das AWEL im Kanton Zürich. Die Gemeinde ist in der Regel die erste Anlaufstelle, ihr Entwässerungsreglement und der generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigen, ob eine Kanalisation geplant ist.

Eine Besonderheit gilt für Landwirtschaftsbetriebe mit erheblichem Rindvieh- oder Schweinebestand (Art. 12 Abs. 4 GSchG): Hier kann das häusliche Abwasser unter bestimmten Voraussetzungen zusammen mit der Gülle verwertet werden, statt in einer separaten Kleinkläranlage behandelt zu werden. Auch das braucht die Zustimmung des Kantons. Wer eine Kleinkläranlage kaufen oder eine bestehende Grube ersetzen will, sollte darum immer zuerst mit Gemeinde und Kanton klären, welche Lösung an seinem Standort überhaupt bewilligt wird.

Aufbau und Funktionsweise

Fast jede Kleinkläranlage arbeitet in drei Stufen. In der Vorklärung – meist ein Behälter mit zwei oder drei Kammern – setzen sich schwere Stoffe als Schlamm am Boden ab, Fette und leichte Stoffe schwimmen als Schwimmschicht auf. Nur das vorgeklärte Wasser fliesst weiter. Diese Stufe ist der Teil, der regelmässig abgesaugt werden muss.

In der biologischen Stufe bauen Mikroorganismen die gelösten organischen Stoffe ab. Verbreitet sind Belebtschlammanlagen und SBR-Anlagen, bei denen Luft in das Abwasser eingeblasen wird, sowie Festbett- und Wirbelbettanlagen, bei denen die Bakterien auf Trägermaterial wachsen. Pflanzenkläranlagen leiten das Wasser durch einen bepflanzten Bodenfilter und kommen ohne Gebläse aus, brauchen dafür aber deutlich mehr Fläche.

In der Nachklärung setzt sich der Überschussschlamm aus der Biologie ab, bevor das gereinigte Wasser die Anlage verlässt. Je nach Bewilligung wird es über eine Versickerungsanlage ins Erdreich abgegeben oder in ein Oberflächengewässer eingeleitet. Zu einer funktionierenden Anlage gehören ausserdem dichte Zu- und Ablaufleitungen, ein zugänglicher Kontrollschacht für Proben und bei elektrisch betriebenen Anlagen eine Steuerung mit Störmeldung.

Kleinkläranlage, Jauchegrube und Sickergrube – die Unterschiede

Die drei Begriffe werden oft verwechselt, bezeichnen aber grundverschiedene Anlagen. Eine Kleinkläranlage reinigt Abwasser und gibt es danach wieder an die Umwelt ab. Eine Jauche- oder Güllengrube dagegen ist ein dichter Speicher: Sie sammelt Jauche, Gülle oder Abwasser, ohne es zu reinigen, und muss vollständig geleert werden. Eine Sickergrube schliesslich ist durchlässig gebaut und lässt Wasser ins Erdreich versickern – sie ist für sauberes oder schwach verschmutztes Regenwasser gedacht, nicht für ungereinigtes Schmutzwasser.

Kritisch sind alte Mehrkammergruben, die als «Klärgrube» bezeichnet werden und das Abwasser nach dem Absetzen direkt versickern lassen. Sie leisten nur eine mechanische Vorreinigung und entsprechen damit in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. Ob eine solche Anlage weiter betrieben, nachgerüstet oder ersetzt werden muss, entscheidet der Kanton. Häufig lässt sich die bestehende Grube als Vorklärung weiterverwenden und mit einer biologischen Stufe ergänzen.

Wichtig für den Unterhalt: Bei allen drei Anlagen sammeln sich Schlamm und Feststoffe, und alle drei müssen deshalb abgesaugt werden. Die Intervalle, die Entsorgung des Sauggutes und die Anforderungen an die Dichtheit unterscheiden sich jedoch – wer weiss, welche Anlage er tatsächlich hat, vermeidet falsche Annahmen und unnötige Kosten.

Entleerung und Schlammabfuhr

Der Schlamm in der Vorklärung wächst stetig. Wird er nicht rechtzeitig entfernt, gelangen Feststoffe in die biologische Stufe, verstopfen dort Trägermaterial oder Belüftung und lassen die Reinigungsleistung einbrechen. Im schlimmsten Fall fliesst kaum gereinigtes Abwasser in den Boden oder den Bach. Wann abgesaugt werden muss, hängt von Grösse und Bauart der Anlage, von der Zahl der Bewohner und von den Vorgaben in Bewilligung und Betriebsanleitung ab. Massgebend ist der gemessene Schlammspiegel, nicht ein fixer Kalender.

Bei der Schlammabfuhr saugt ein Saugfahrzeug Schlamm und Schwimmschicht aus der Vorklärung ab. Danach werden Zulauf, Kammern und Überläufe kontrolliert und bei Bedarf gespült. Je nach Anlagentyp bleibt eine kleine Menge Schlamm bewusst zurück oder die Kammer wird mit Wasser wieder aufgefüllt, damit die Anlage ohne Unterbruch weiterarbeitet – hier gilt die Anleitung des Herstellers.

Das Sauggut aus einer Kleinkläranlage ist Fäkalschlamm und muss fachgerecht entsorgt werden, in der Regel über eine kommunale ARA. Als Dünger auf Wiesen und Felder ausbringen darf man Klär- und Fäkalschlamm in der Schweiz nicht. Karo Kanaltechnik arbeitet mit Saug-Spülfahrzeugen und entsorgt das Sauggut mit Entsorgungsnachweis, den Sie für Ihre Unterlagen und eine allfällige Kontrolle durch die Behörde aufbewahren können.

Wartungspflicht und Kontrolle

Wer eine Kleinkläranlage betreibt, ist für ihren einwandfreien Zustand verantwortlich – das folgt aus der allgemeinen Sorgfaltspflicht im Gewässerschutz und in der Regel auch direkt aus der Bewilligung. Häufig verlangt die Bewilligung, dass eine Fachfirma die Anlage regelmässig wartet, dass ein Betriebsbuch geführt wird und dass Wartungs- und Entsorgungsnachweise vorgelegt werden können. Zusätzlich können Behörden Abwasserproben am Ablauf nehmen lassen.

Zur Wartung gehören typischerweise die Kontrolle von Gebläse, Pumpen und Steuerung, das Messen des Schlammspiegels, die Sichtprüfung des Ablaufs und die Reinigung von Verteilern, Filtern und Schächten. Die genauen Intervalle stehen in der Bewilligung und in der Wartungsanleitung des Herstellers. Elektrische Anlagen melden Störungen oft per Warnleuchte oder Signal – solche Meldungen sollten nie über Wochen ignoriert werden.

Ebenso wichtig wie die Anlage selbst sind die Leitungen dazu. Eine undichte Zulaufleitung lässt Abwasser ungereinigt ins Erdreich, eine teilweise verstopfte Leitung führt zu Rückstau im Haus, und eindringendes Grund- oder Regenwasser überlastet die Biologie. Eine Kamerabefahrung zeigt den Zustand der Leitungen, eine Dichtheitsprüfung beweist, dass sie dicht sind. Die Befunde dokumentiert Karo nach SN EN 13508-2, sodass sie auch für Behörden und Planer nachvollziehbar sind.

Kleinkläranlage kaufen, bauen oder ersetzen – worauf achten?

Wer nach «Kleinkläranlage kaufen» oder «Kleinkläranlage Preis» sucht, sollte die Reihenfolge beachten: zuerst die Bewilligungsfrage, dann die Anlage. Erst wenn Gemeinde und Kanton bestätigt haben, dass kein Kanalanschluss verlangt wird, und die Anforderungen an Reinigungsleistung und Ableitung feststehen, lässt sich die passende Anlage wählen. Ein selbst gekauftes Modell, das am Standort nicht bewilligt wird, ist teures Lehrgeld.

Bei der Auswahl zählen neben dem Anschaffungspreis der Platzbedarf, der Stromverbrauch, die Zugänglichkeit für das Saugfahrzeug, der Wartungsaufwand und die Frage, ob eine bestehende Grube als Vorklärung weiterverwendet werden kann. Seriöse Angebote nennen die Auslegung in Einwohnerwerten und die Konformität mit SN EN 12566. Planung und Einbau gehören in die Hände eines Fachplaners, der auch das Bewilligungsgesuch begleitet.

Für den laufenden Betrieb lohnt es sich, die Kosten der Schlammabfuhr, der Wartung und allfälliger Leitungsreinigungen von Anfang an einzurechnen. Für Einsätze von Karo gilt der Richtpreis von CHF 160 pro Stunde plus CHF 60 Anfahrt, jeweils exklusive MwSt.; wie lange ein Einsatz dauert, hängt von Grösse, Zugänglichkeit und Zustand der Anlage ab.

Wenn die Kanalisation kommt: Anschluss und Stilllegung

Baut die Gemeinde eine Kanalisation bis in einen Weiler oder an einen abgelegenen Hof, entsteht für die angrenzenden Liegenschaften in der Regel eine Anschlusspflicht, sofern der Anschluss zweckmässig und zumutbar ist. Die Kleinkläranlage wird dann überflüssig und muss stillgelegt werden. Wie lange die Übergangsfrist ist und was mit der alten Anlage geschehen soll, regeln Gemeinde und Kanton.

Vor dem Stilllegen wird die Anlage vollständig abgesaugt und gereinigt, damit keine Fäkalreste im Boden zurückbleiben. Danach wird sie je nach Vorgabe verfüllt, zurückgebaut oder – nach Reinigung und mit Zustimmung der Behörde – zum Beispiel als Regenwasserspeicher weiterverwendet. Die neue Hausanschlussleitung muss dicht sein; vor der Abnahme wird sie deshalb häufig mit der Kamera befahren und auf Dichtheit geprüft.

Beispiel aus der Praxis

Ein typischer Fall aus dem Einzugsgebiet: Ein Bauernhaus in einem Weiler im Hinterthurgau liegt weit ausserhalb der Bauzone und hat deshalb eine biologische Kleinkläranlage mit vorgeschalteter Dreikammer-Vorklärung. Im Betriebsbuch steht, dass der Schlammspiegel die Grenze erreicht hat, und das WC im Erdgeschoss läuft seit einigen Tagen träge ab. Beim Einsatz wird zuerst die Vorklärung mit dem Saug-Spülfahrzeug abgesaugt und das Sauggut mit Entsorgungsnachweis zur ARA gebracht. Anschliessend wird die Zulaufleitung gespült und mit der Kamera befahren: Eine Wurzel im Bereich einer Muffe bremste den Abfluss. Der Befund wird nach SN EN 13508-2 dokumentiert, sodass der Eigentümer der kantonalen Fachstelle zeigen kann, dass Anlage und Leitung wieder in Ordnung sind.

Häufige Fragen zu Kleinkläranlage

Brauche ich für eine Kleinkläranlage eine Bewilligung?+

Ja. Bau, Ersatz und wesentliche Änderungen einer Kleinkläranlage brauchen eine Bewilligung der kantonalen Gewässerschutzfachstelle, meist über die Gemeinde eingereicht. Die Bewilligung legt fest, welche Reinigungsleistung die Anlage erreichen muss, wohin das gereinigte Wasser abgeleitet wird und welche Wartung und Kontrollen nötig sind.

Darf ich eine Kleinkläranlage bauen, wenn eine Kanalisation in der Nähe ist?+

In der Regel nicht. Innerhalb der Bauzone gilt die Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation, ausserhalb der Bauzone ebenfalls, sobald der Anschluss zweckmässig und zumutbar ist (Art. 11 GSchG). Eine Kleinkläranlage ist nur die Lösung für Liegenschaften, bei denen ein Anschluss nicht verlangt werden kann.

Wie oft muss eine Kleinkläranlage entleert werden?+

Das hängt von Grösse, Bauart und Belastung der Anlage ab. Massgebend sind der gemessene Schlammspiegel in der Vorklärung sowie die Vorgaben in Bewilligung und Herstelleranleitung. Wer die Schlammhöhe bei der Wartung regelmässig messen lässt, erkennt rechtzeitig, wann abgesaugt werden muss, und schützt die biologische Stufe vor Feststoffen.

Wohin kommt der Schlamm aus der Kleinkläranlage?+

Der abgesaugte Fäkalschlamm wird fachgerecht entsorgt, in der Regel über eine kommunale ARA. Auf Felder oder Wiesen ausbringen darf man ihn in der Schweiz nicht. Karo Kanaltechnik entsorgt das Sauggut mit Entsorgungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Betriebsbuch aufbewahren können.

Ist eine Klärgrube dasselbe wie eine Kleinkläranlage?+

Nicht unbedingt. Mit «Klärgrube» ist oft eine reine Mehrkammergrube gemeint, in der sich das Abwasser nur absetzt. Eine Kleinkläranlage reinigt das Abwasser zusätzlich biologisch. Alte Klärgruben ohne biologische Stufe entsprechen meist nicht mehr dem Stand der Technik; ob sie nachgerüstet oder ersetzt werden müssen, entscheidet der Kanton.

Kann ich meine Kleinkläranlage selbst warten?+

Einfache Sichtkontrollen, das Beachten von Störmeldungen und das Führen des Betriebsbuchs übernimmt der Betreiber selbst. Die eigentliche Wartung, das Messen des Schlammspiegels und die Schlammabfuhr schreibt die Bewilligung häufig einer Fachfirma vor. Was genau gilt, steht in Ihrer Bewilligung.

Was passiert mit der Kleinkläranlage, wenn die Kanalisation kommt?+

Sobald ein Anschluss möglich und verlangt ist, wird die Liegenschaft an die Kanalisation angeschlossen und die Kleinkläranlage stillgelegt. Sie wird vollständig abgesaugt und gereinigt und danach je nach Vorgabe von Gemeinde und Kanton verfüllt, zurückgebaut oder umgenutzt, zum Beispiel als Regenwasserspeicher.

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