Was ist eine ARA?
ARA steht für Abwasserreinigungsanlage. In Deutschland spricht man meist von einer Kläranlage, in der Schweiz ist die Abkürzung ARA üblich – in Gemeindeschreiben, Abwasserreglementen und kantonalen Unterlagen. Gemeint ist immer dasselbe: eine technische Anlage, in der verschmutztes Wasser aus Haushalten, Gewerbe und Industrie gesammelt und gereinigt wird, bevor es wieder in die Umwelt gelangt.
Laut dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) gibt es in der Schweiz rund 700 Abwasserreinigungsanlagen, die über rund 60'000 Kilometer öffentliche Kanalisationsleitungen gespeist werden. Die Spanne ist gross: Neben kleinen Anlagen für ein Dorf oder einen Talabschnitt gibt es grosse Anlagen wie die ARA Werdhölzli, die einen grossen Teil des Abwassers der Stadt Zürich reinigt. Das Prinzip ist bei allen gleich, nur die Grösse und die Zahl der Reinigungsstufen unterscheiden sich.
Wichtig für Eigentümer: Die ARA ist nicht das Gegenstück zur eigenen Leitung, sondern ihr Ziel. Jede Grundleitung, jeder Hausanschluss und jeder öffentliche Kanal ist Teil eines zusammenhängenden Systems, das am Einlauf der ARA endet. Was dort an Wasser, Fett, Sand und Fremdstoffen ankommt, hat unterwegs Leitungen belastet – und muss am Schluss mit Energie und Chemikalien wieder herausgeholt werden.
Der Weg des Abwassers vom Haus zur ARA
Die Reise beginnt am Lavabo, an der Dusche oder am WC. Über den Geruchsverschluss fliesst das Abwasser in die Anschlussleitung, von dort in den Fallstrang und unten im Gebäude in die Grundleitung. Die Grundleitung führt unter der Bodenplatte oder im Erdreich zu einem Kontrollschacht und weiter zum Hausanschluss – der Stelle, an der die private Liegenschaftsentwässerung an die öffentliche Kanalisation anschliesst.
Im öffentlichen Netz sammeln Quartierleitungen das Abwasser vieler Liegenschaften und geben es an grössere Sammelkanäle weiter. Wo das Gelände es erlaubt, fliesst alles im freien Gefälle; wo nicht, heben Pumpwerke das Wasser an. Je nach Gebiet ist das Netz als Mischsystem gebaut, in dem Schmutz- und Regenwasser gemeinsam abfliessen, oder als Trennsystem, in dem nur das Schmutzwasser zur ARA geht und sauberes Meteorwasser versickert oder in ein Gewässer geleitet wird.
Welches System in einer Strasse gilt und wie das Netz bis zur ARA aufgebaut ist, hält die Gemeinde im Generellen Entwässerungsplan (GEP) fest. Für Bauherren und Eigentümer ist dieser Plan die Grundlage dafür, wie eine Liegenschaft angeschlossen werden darf.
Die Reinigungsstufen einer ARA
Die mechanische Stufe entfernt zuerst alles, was sich herausfiltern oder absetzen lässt. Rechen halten grobe Stoffe wie Feuchttücher, Hygieneartikel, Textilien und Plastik zurück. Im Sandfang setzen sich Sand und Kies ab, oft wird hier auch aufschwimmendes Fett abgezogen. In den Vorklärbecken sinken weitere Feststoffe als Primärschlamm zu Boden.
In der biologischen Stufe übernehmen Mikroorganismen die Arbeit. Im Belebtschlammbecken bauen Bakterien die gelösten organischen Stoffe unter Zufuhr von Luft ab; je nach Anlage werden dabei auch Stickstoffverbindungen umgewandelt und entfernt. Im Nachklärbecken trennt sich der Schlamm mit den Mikroorganismen wieder vom gereinigten Wasser.
Die chemische Stufe dient vor allem der Phosphorelimination. Durch Zugabe von Fällmitteln wird gelöster Phosphor gebunden und mit dem Schlamm abgetrennt. Phosphor fördert in Seen das Algenwachstum, deshalb ist seine Entfernung für Schweizer Gewässer besonders wichtig. Der anfallende Klärschlamm wird in vielen Anlagen in Faultürmen behandelt, wobei Klärgas entsteht, und anschliessend entwässert und verbrannt.
Die vierte Reinigungsstufe gegen Mikroverunreinigungen
Mikroverunreinigungen sind Stoffe, die schon in sehr kleinen Konzentrationen wirken: Arzneimittelrückstände, Chemikalien aus Haushalt und Gewerbe oder Inhaltsstoffe von Reinigungsmitteln. Das BAFU hält fest, dass sie sich nachteilig auf Wasserlebewesen und Trinkwasserressourcen auswirken können. Die klassischen drei Stufen einer ARA entfernen viele dieser Stoffe nur teilweise.
Mit den Änderungen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GSchV), die am 1. Januar 2016 in Kraft traten, werden deshalb ausgewählte Anlagen mit einer zusätzlichen Reinigungsstufe ausgerüstet. Nach Angaben des Kantons Freiburg betrifft das schweizweit rund 100 ARA; Ziel ist, den Eintrag dieser Substanzen in die Gewässer zu halbieren. Gängige Verfahren arbeiten mit Ozon oder mit Aktivkohle.
Finanziert wird der Ausbau über einen Abwasserfonds des Bundes, der laut BAFU 75 Prozent der Ausbaukosten trägt. Gespeist wird er aus einer Abgabe von höchstens CHF 9 pro angeschlossenem Einwohner und Jahr, die laut Kanton Freiburg von 2016 bis 2040 erhoben wird. Das BAFU rechnet damit, dass das Ausbauprogramm voraussichtlich 2040 abgeschlossen ist und dann 70 Prozent der Bevölkerung an eine ausgebaute ARA angeschlossen sind; 2024 waren es rund 15 Prozent. (Quellen: BAFU, «Kommunale Abwasserreinigung»; Kanton Freiburg, «Mikroverunreinigungen im Abwasser», Stand 10.02.2026.)
Warum Fett, Feuchttücher und Medikamente nicht in den Abfluss gehören
Fett und Öl aus der Küche sind warm noch flüssig, kühlen in der Leitung aber ab und lagern sich an den Rohrwänden an. Mit der Zeit verengen diese Beläge den Querschnitt, binden Speisereste und führen zu Verstopfungen – zuerst in der eigenen Küchenleitung, bei Gastronomiebetrieben auch in Grundleitung und öffentlichem Kanal. In der ARA erschwert Fett die Reinigung zusätzlich. Gastronomie und Gewerbe mit fetthaltigem Abwasser brauchen darum in der Regel einen Fettabscheider, der regelmässig geleert werden muss.
Feuchttücher, Wattestäbchen, Hygieneartikel und Katzenstreu zerfallen nicht wie WC-Papier. Sie verzopfen sich zu Strängen, bleiben an Muffenversätzen oder Wurzeln hängen und blockieren Pumpen in Hebeanlagen und Pumpwerken. Was es bis zur ARA schafft, muss dort am Rechen mühsam herausgeholt und entsorgt werden. Die Aufschrift «spülbar» auf einer Packung ändert daran wenig.
Medikamente und Chemikalien gehören ebenfalls nicht in den Abfluss. Sie verstopfen zwar keine Leitung, gehören aber zu genau den Mikroverunreinigungen, die selbst eine ausgebaute ARA nur teilweise entfernt. Alte Medikamente nehmen Apotheken und Drogerien zurück; Farben, Lösungsmittel und Öle gehören in die Sonderabfallsammlung der Gemeinde. Was gar nicht erst ins Abwasser gelangt, muss nicht aufwendig gereinigt werden.
Fremdwasser: sauberes Wasser, das die ARA unnötig belastet
Eine ARA ist auf eine bestimmte Wassermenge ausgelegt. Fliesst mehr Wasser zu, als die angeschlossenen Liegenschaften verschmutzen, sinkt die Reinigungsleistung, und Pumpen und Belüftung verbrauchen unnötig Energie. Ein Hauptgrund dafür ist Fremdwasser: sauberes Grund-, Drainage-, Quell- oder Brunnenwasser, das durch undichte Rohre und Schächte eindringt oder über Fehlanschlüsse in den Schmutzwasserkanal gelangt.
Ein Teil dieses Fremdwassers stammt aus privaten Leitungen. Risse, undichte Muffen und schlecht eingebundene Anschlüsse in Grundleitungen lassen bei hohem Grundwasserspiegel Wasser eintreten, und Sickerleitungen rund um ältere Häuser sind manchmal direkt an die Schmutzwasserleitung angeschlossen. Darum verlangen manche Gemeinden im Rahmen ihrer Entwässerungsplanung, dass Eigentümer ihre Leitungen prüfen und schadhafte Abschnitte sanieren lassen.
Gefunden wird Fremdwasser mit einer Kanal-TV-Inspektion, mit Nebelprüfung und Dichtheitsprüfung. Behoben wird es, indem schadhafte Leitungen saniert und Fehlanschlüsse umgeschlossen werden. Jede dicht gemachte Leitung entlastet am Ende auch die ARA.
Wer ist für die ARA zuständig?
Nach dem Gewässerschutzgesetz sorgen die Kantone dafür, dass öffentliche Kanalisationen und zentrale ARA erstellt werden; in der Praxis liegt diese Aufgabe meist bei den Gemeinden. Viele kleinere Gemeinden betreiben keine eigene Anlage, sondern haben sich zu einem Abwasserverband oder Zweckverband zusammengeschlossen, der eine gemeinsame ARA betreibt. Die Kantone beaufsichtigen den Gewässerschutz und kontrollieren, ob die Anlagen die Einleitbedingungen einhalten; der Bund setzt mit dem Gewässerschutzgesetz den Rahmen und beaufsichtigt den Vollzug.
Finanziert werden Bau, Betrieb und Unterhalt von ARA und öffentlicher Kanalisation über Gebühren nach dem Verursacherprinzip – meist eine einmalige Anschlussgebühr und jährliche Benützungsgebühren, die die Gemeinde in ihrem Abwasserreglement festlegt. Das BAFU beziffert die Kosten der Abwasserreinigung auf etwa 68 Rappen pro Person und Tag.
Für die Leitungen auf dem eigenen Grundstück ist dagegen der Eigentümer zuständig: Grundleitung, Kontrollschächte und Hausanschluss gehören zur privaten Liegenschaftsentwässerung. Wo genau die private Pflicht endet und die öffentliche beginnt, regelt das Abwasserreglement der jeweiligen Gemeinde.
Was Eigentümer und Gemeinden für ihre ARA tun können
Für Eigentümer heisst das vor allem: nur Abwasser in die Leitung, keine Abfälle, und die eigene Leitung dicht und frei halten. Eine regelmässige Kanalreinigung entfernt Fett, Sand und Ablagerungen, bevor sie zu Verstopfungen oder Rückstau führen. Eine Kamerabefahrung zeigt, ob Risse, Wurzeleinwuchs oder undichte Muffen Fremdwasser eintreten lassen, und liefert die Grundlage für eine gezielte Sanierung.
Gemeinden und Abwasserverbände profitieren von einem Netz, dessen Zustand sie kennen. Systematische Reinigung und Zustandserfassung per Kanal-TV, dokumentiert nach SN EN 13508-2, fliessen in den GEP ein und zeigen, wo Fremdwasser eintritt und welche Leitungen zuerst saniert werden sollten. Karo Kanaltechnik reinigt mit chemiefreier Hochdruckspülung bis 200 bar – es gelangen also keine zusätzlichen Reinigungschemikalien ins Abwasser, die die ARA wieder entfernen müsste.
Ein typischer Ablauf, wie er etwa in einer Gemeinde im Zürcher Unterland vorkommen kann: Die ARA des Abwasserverbands misst bei Trockenwetter deutlich mehr Zulauf, als die angeschlossenen Einwohner erklären. Die Gemeinde lässt deshalb die Haltungen eines älteren Quartiers reinigen und mit der Kanal-TV-Kamera befahren. Die nach SN EN 13508-2 kodierten Aufnahmen zeigen mehrere undichte Muffen und einen Hausanschluss, über den eine Sickerleitung Grundwasser in den Schmutzwasserkanal einleitet. Die Gemeinde fordert die betroffenen Eigentümer auf, die Leitungen zu sanieren und die Sickerleitung umzuschliessen. Die schadhaften Abschnitte werden grabenlos mit Inliner oder Kurzliner saniert, und der Kanal führt danach wieder nur das Schmutzwasser, für das die ARA gebaut wurde.
