Was ist die Kanalisation?
Unter Kanalisation versteht man die Gesamtheit aller Leitungen, Schächte und Bauwerke, mit denen das Abwasser einer Siedlung gesammelt und abgeleitet wird. Dazu gehört das Schmutzwasser aus Küche, Bad, WC und Waschküche ebenso wie das Meteorwasser, also das Regen- und Schmelzwasser von Dächern, Vorplätzen und Strassen. Fachleute sprechen auch von Siedlungsentwässerung oder vom Kanalnetz.
Die Kanalisation arbeitet fast ausschliesslich mit Schwerkraft. Die Rohre sind mit einem leichten Gefälle verlegt, sodass das Wasser ohne Pumpen bergab fliesst – vom Haus in die Strasse, von der Quartierstrasse in den grösseren Sammelkanal und von dort zur Abwasserreinigungsanlage. Nur wo das Gelände es nicht erlaubt, etwa in tiefen Untergeschossen oder in flachen Talböden, helfen Hebeanlagen und Pumpwerke nach.
Wichtig für Eigentümer ist die Unterscheidung zwischen privatem und öffentlichem Teil. Im Alltag sagt man oft einfach «die Kanalisation» und meint damit den Kanal unter der Strasse. Tatsächlich beginnt das Netz aber bereits im eigenen Haus, und ein grosser Teil der Leitungen liegt auf privatem Grund.
Wie die Kanalisation aufgebaut ist
Man kann die Kanalisation als Baum mit vielen Ästen beschreiben. Die feinsten Verzweigungen sind die Abläufe in der Wohnung: Lavabo, Dusche, WC und Spültrog. Ihr Wasser fliesst über Anschlussleitungen in den senkrechten Fallstrang und im Untergeschoss in die Grundleitung, die meist unter der Bodenplatte oder im Erdreich rund um das Gebäude liegt. In Kontrollschächten auf dem Grundstück kommen die Leitungen zusammen und sind für Reinigung und Inspektion zugänglich.
Vom letzten Schacht auf dem Grundstück führt der Hausanschluss zum öffentlichen Kanal unter der Strasse. Diese Gemeindekanäle sammeln das Abwasser vieler Liegenschaften und münden in grössere Sammelkanäle, die das Wasser eines ganzen Quartiers oder mehrerer Gemeinden aufnehmen. Am Ende des Netzes steht die ARA, in der das Abwasser mechanisch, biologisch und chemisch gereinigt wird, bevor es in einen Bach, einen Fluss oder einen See zurückfliesst.
Zum Netz gehören zahlreiche Sonderbauwerke: Schlammsammler und Einlaufschächte für Regenwasser, Fett- und Ölabscheider bei Gewerbebetrieben, Regenüberläufe und Regenbecken, Pumpwerke sowie Versickerungsanlagen, über die sauberes Regenwasser direkt in den Boden gelangt. Die Rohre selbst bestehen je nach Baujahr aus Steinzeug, Beton, Kunststoff oder bei älteren Liegenschaften auch aus Asbestzement.
Mischsystem und Trennsystem
In der Schweiz gibt es zwei Grundprinzipien, nach denen eine Kanalisation gebaut ist. Im Mischsystem fliessen Schmutzwasser und Meteorwasser gemeinsam in einem Kanal zur ARA. Das ist einfach und platzsparend, führt aber bei starkem Regen zu grossen Wassermengen. Damit Kanal und Kläranlage nicht überlastet werden, gibt es Regenüberläufe und Regenbecken, die einen Teil des verdünnten Mischabwassers zwischenspeichern oder in ein Gewässer entlasten.
Im Trennsystem werden Schmutzwasser und Meteorwasser in zwei getrennten Leitungen abgeleitet. Das Schmutzwasser geht zur ARA, das Regenwasser in ein Gewässer oder in eine Versickerung. Das entlastet die Kläranlage, und der Schmutzwasserkanal wird bei Starkregen weniger stark gefüllt. Dafür braucht eine Liegenschaft in der Regel zwei getrennte Anschlussleitungen, sofern das Regenwasser nicht auf dem Grundstück versickert, und Fehlanschlüsse – etwa ein WC, das am Meteorwasserkanal hängt – müssen unbedingt vermieden werden.
Ältere Ortskerne und Stadtquartiere sind häufig im Mischsystem erschlossen, neuere Quartiere oft im Trennsystem. Welches System für eine bestimmte Parzelle gilt, steht im Generellen Entwässerungsplan (GEP) der Gemeinde. Bei Neu- und Umbauten verlangen viele Gemeinden, Schmutz- und Meteorwasser auf dem Grundstück getrennt zu führen, auch wenn in der Strasse noch ein Mischwasserkanal liegt.
Private Leitungen und öffentlicher Kanal: wer ist zuständig?
Die öffentliche Kanalisation – die Kanäle unter Strassen, die Sammelkanäle und die ARA – baut und unterhält die Gemeinde oder ein Abwasserverband. Finanziert wird sie über Anschluss- und Abwassergebühren. Innerhalb der Bauzone verlangt das Gewässerschutzgesetz, dass verschmutztes Abwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird; eine Liegenschaft muss deshalb in aller Regel angeschlossen sein.
Alles, was zur Liegenschaft gehört, ist Sache der Eigentümerschaft: Abläufe, Fallstränge, Grundleitungen, Kontrollschächte, Abscheider, Pumpen und in vielen Gemeinden auch der Hausanschluss bis zur Einmündung in den öffentlichen Kanal – selbst dort, wo er unter dem Trottoir oder der Strasse verläuft. Die Eigentümer müssen diese Anlagen dicht, funktionsfähig und zugänglich halten. Man spricht von der Unterhaltspflicht.
Wo genau die Grenze liegt, regelt das Abwasser- oder Entwässerungsreglement der Gemeinde. Manche Gemeinden ziehen sie an der Parzellengrenze, andere beim Anschlusspunkt am Gemeindekanal. Bei Schäden lohnt sich darum ein Blick ins Reglement oder eine Nachfrage beim Bauamt, bevor Arbeiten vergeben werden. Gegenüber der Gemeinde haftet die Eigentümerschaft – auch bei vermieteten Liegenschaften; im Stockwerkeigentum ist die Gemeinschaft für die gemeinsamen Leitungen zuständig.
Was nicht in die Kanalisation gehört
Die Kanalisation ist für Fäkalien, WC-Papier und gebrauchtes Wasser gebaut – nicht für Abfall. Feuchttücher, Hygieneartikel, Wattestäbchen und Zahnseide lösen sich nicht auf, verfangen sich an Rohrverbindungen und bilden zusammen mit Fett feste Zöpfe. Speisefett und Frittieröl erstarren in kalten Leitungen und setzen den Querschnitt nach und nach zu. Essensreste locken zudem Ratten an.
Ebenfalls nicht in den Ablauf gehören Medikamente, Farben, Lösungsmittel, Motoröl, Chemikalien und Zementschlämme. Sie schädigen Rohre und Dichtungen, stören die biologische Reinigung in der ARA oder gelangen – über einen Regenwasserkanal im Trennsystem – sogar ungereinigt in ein Gewässer. Besonders heikel sind Strassen- und Hofabläufe: Was in eine Regendole geschüttet wird, wird je nach System gar nicht gereinigt.
Für Restaurants, Kantinen und Metzgereien schreiben die Gemeinden in der Regel einen Fettabscheider vor, für Garagen, Waschplätze und Tankstellen einen Ölabscheider. Diese Anlagen halten Fett und Öl zurück, müssen aber regelmässig geleert und gereinigt werden, damit sie wirken.
Unterhalt und Kanal-TV
Auch eine richtig benutzte Kanalisation altert. Mit den Jahren lagern sich Sand, Fett und Kalk ab, Wurzeln wachsen durch undichte Muffen ein, Rohrverbindungen verschieben sich durch Setzungen, und alte Rohre bekommen Risse oder Scherben. Viele dieser Schäden bleiben lange unbemerkt, bis das Wasser langsamer abläuft, es im Keller riecht oder bei einem Gewitter Rückstau entsteht.
Der wichtigste Baustein des Unterhalts ist die regelmässige Reinigung. Karo Kanaltechnik reinigt private Leitungen mit chemiefreier Hochdruckspülung bis 200 bar: Die Düse löst Ablagerungen, und der Schmutz wird zum Schacht zurückgespült und abgesaugt. Wie oft gereinigt werden sollte, hängt von der Nutzung ab – ein Einfamilienhaus braucht deutlich seltener eine Spülung als ein Gastronomiebetrieb oder eine grosse Wohnüberbauung.
Ob die Leitung strukturell in Ordnung ist, zeigt erst die Kanal-TV-Inspektion. Eine Kamera fährt vom Kontrollschacht aus durch die Leitung, zeichnet jeden Meter auf und misst die Position jedes Befunds. Die Schäden werden nach SN EN 13508-2 kodiert und im Bericht dokumentiert. Manche Gemeinden verlangen eine solche Aufnahme bei Umbauten, Anschlussänderungen oder im Rahmen ihres GEP; was gilt, steht im Abwasserreglement. Zeigt sie Schäden, lassen sich diese oft grabenlos mit einem Inliner oder Kurzliner sanieren, ohne Garten oder Zufahrt aufzureissen.
Kurze Geschichte der Kanalisation
Abwasserkanäle gab es schon in der Antike; die Römer bauten gemauerte Kanäle, die Regen- und Brauchwasser aus den Städten führten. In den mittelalterlichen Städten floss das Abwasser dagegen oft offen durch die Gassen oder in sogenannte Ehgräben zwischen den Häusern. Die Folgen waren Gestank und immer wieder Seuchen.
Die moderne Schwemmkanalisation, bei der Fäkalien mit Wasser durch geschlossene Kanäle weggespült werden, setzte sich in den grösseren Schweizer Städten ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch – vor allem als Antwort auf Cholera- und Typhusausbrüche. Gereinigt wurde das Abwasser anfangs kaum; es floss direkt in Flüsse und Seen. Erst mit dem Ausbau der Abwasserreinigungsanlagen, vor allem ab den 1960er- und 1970er-Jahren, wurden die Gewässer spürbar sauberer. Leitungen aus dieser Zeit sind heute mehrere Jahrzehnte alt; viele davon müssen nach und nach erneuert oder saniert werden.
Schweizer Begriffe rund um die Kanalisation
In der Deutschschweiz sind einige Wörter gebräuchlich, die in Deutschland kaum jemand kennt. Die «Dole» bezeichnet je nach Zusammenhang die Kanalisation selbst, einen Strassenablauf oder einen Schacht – «das Wasser läuft in die Dole». Der Dolendeckel ist die Abdeckung darüber. «Meteorwasser» ist der Fachbegriff für Regen- und Schmelzwasser, «Schmutzwasser» für das häusliche und gewerbliche Abwasser.
Weitere typische Begriffe sind die «Liegenschaftsentwässerung» für alle privaten Leitungen eines Grundstücks, der «GEP» für die Entwässerungsplanung der Gemeinde und «Fremdwasser» für sauberes Wasser wie Grund- oder Quellwasser, das durch undichte Rohre in die Kanalisation gelangt und die ARA unnötig belastet. Die technische Grundlage für private Leitungen bildet die Schweizer Norm SN 592000 «Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung».
Ein typischer Fall im Kanton Zürich: In einem älteren Mehrfamilienhaus fliesst das Wasser im Untergeschoss langsam ab, und bei Gewittern gluckert der Bodenablauf in der Waschküche. Die Verwaltung weiss nicht, ob das Problem in den eigenen Leitungen oder im Gemeindekanal liegt. Karo spült die Grundleitung vom Kontrollschacht aus mit Hochdruck und fährt danach mit der Kamera bis zur Einmündung in den öffentlichen Kanal. Die Aufnahme zeigt Wurzeln in einer Muffe des Hausanschlusses unter dem Trottoir – ein Abschnitt, der in vielen Gemeinden noch zum privaten Teil der Kanalisation gehört. Mit dem nach SN EN 13508-2 kodierten Bericht klärt die Verwaltung die Zuständigkeit mit dem Bauamt und plant die grabenlose Sanierung der Schadstelle.
