Ländliche Liegenschaften, lange Leitungen
Im Thurgau steht ein Haus selten direkt an der Strasse. Zwischen Gebäude und öffentlicher Kanalisation liegen oft ein Garten, ein Hofplatz oder eine Zufahrt, auf grossen Parzellen und bei Bauernhäusern manchmal ein langes Stück Leitung. Alles davon gehört zur privaten Liegenschaftsentwässerung – und ist damit Sache der Eigentümerschaft.
Bei älteren Höfen kommt dazu, dass Wohnhaus, Scheune, Remise und spätere Anbauten zu verschiedenen Zeiten angeschlossen wurden. Nicht selten treffen wir Leitungen aus unterschiedlichen Materialien an, Übergänge ohne Schacht und Anschlüsse, die in keinem Plan stehen. Bevor saniert wird, muss darum klar sein, welche Leitung wohin führt. Die Kanal-TV-Inspektion mit Leitungsortung liefert genau das.
Wurzeln, Drainagen und Hofplätze
Der Thurgau ist Obstbauland. Hochstammbäume, Hecken und Gärten stehen oft direkt über der Leitung. Ihre Wurzeln finden jede undichte Muffe, wachsen ein und bilden im Rohr dichte Zöpfe, an denen sich Papier und Fett verfangen (Wurzeleinwuchs). Mit dem Fräsroboter entfernen wir die Wurzeln im Rohr, danach dichtet ein Liner die undichte Stelle ab und nimmt den Wurzeln den Weg ins Rohr.
Auf Hofplätzen und Zufahrten, die von Traktoren, Lieferwagen oder Güllefässern befahren werden, sind Leitungen höheren Lasten ausgesetzt. Risse und Scherben sind dort häufiger. Ebenso prüfen wir, ob Drainage- und Sickerleitungen richtig angeschlossen sind und nicht ungewollt Fremdwasser in die Schmutzwasserleitung führen (Trennsystem).
Kanal-TV zuerst, dann das passende Verfahren
Jeder Auftrag beginnt mit Reinigung und Inspektion: chemiefreie Hochdruckspülung bis 200 bar, danach die Befahrung mit der Kanal-TV-Kamera. Wir protokollieren jeden Schaden mit Lage und Code nach SN EN 13508-2. Auf dieser Grundlage entscheiden wir mit Ihnen, ob ein Kurzliner an einzelnen Stellen genügt oder ob ein Inliner die ganze Leitung erneuern soll.
Gerade bei langen Hausanschlüssen ist die grabenlose Sanierung im Vorteil: Ein Graben über den ganzen Hofplatz, durch den Garten oder unter einer gepflästerten Einfahrt hindurch wäre aufwendig und würde Wiederherstellungskosten nach sich ziehen. Von innen bleibt die Oberfläche, wie sie ist.
Gemeinde, Reglement und Bewilligung
Die Thurgauer Gemeinden regeln Anschluss, Unterhalt und Prüfung der privaten Leitungen in ihrem Entwässerungsreglement. Bei Neubauten, Umbauten oder Handänderungen verlangen manche Gemeinden einen Nachweis über den Zustand der Leitung – das Kanal-TV-Protokoll ist dafür die übliche Grundlage.
Eine grabenlose Sanierung auf privatem Grund braucht häufig kein Baugesuch. Wird am Anschluss an die öffentliche Leitung oder auf Gemeindegrund gearbeitet, ist meist eine Meldung an die Bauverwaltung nötig. Wir klären das vorab, damit die Sanierung später auch abgenommen wird.
Nach der Sanierung: Abnahme und Unterhalt
Nach dem Einbau fahren wir die Leitung erneut mit der Kamera ab. Die Abschlussaufnahmen zeigen, dass der Liner sauber anliegt und die seitlichen Anschlüsse wieder geöffnet sind. Sie erhalten diese Aufnahmen zusammen mit dem Bericht, als Nachweis für die Gemeinde und als Grundlage für die Garantie von bis zu 10 Jahren.
Damit eine sanierte Leitung lange funktioniert, lohnt sich ein regelmässiger Blick hinein. Auf Höfen mit viel Laub, Erde und Schlamm vom Hofplatz setzen sich Schächte und Schlammsammler schneller zu als in einem städtischen Quartier. Eine Spülung in sinnvollen Abständen beugt Verstopfungen vor, und eine kurze Kamerakontrolle zeigt früh, ob sich an einer anderen Stelle ein neuer Schaden ankündigt. Wie oft das nötig ist, besprechen wir mit Ihnen anhand des Befunds.
Kosten der Kanalsanierung im Thurgau
Die Kosten richten sich nach Länge, Durchmesser, Anzahl Anschlüsse, Zugang und Verfahren. Bei langen Hofleitungen fällt die Länge stärker ins Gewicht, bei einzelnen Wurzelstellen die Anzahl Kurzliner. Einen Überblick über die Kostenfaktoren gibt der Ratgeber Kanalsanierung: Kosten pro Meter.
Die Inspektion vorab rechnen wir zu unseren Richtpreisen ab: CHF 160 pro Stunde plus CHF 60 Anfahrt und Kanal-TV-Zuschlag ab CHF 50, exkl. MwSt. Die Sanierung offerieren wir anschliessend schriftlich.
Vom Hauptsitz Frauenfeld in den ganzen Kanton
Unser Hauptsitz liegt Im Alexander 4 in Frauenfeld. Von dort sind wir im Thurtal, am Untersee und Bodensee, im Hinterthurgau und im Seerücken unterwegs. Die Übersicht über Kanalreinigung und Unterhalt finden Sie unter Kanton Thurgau.